Ausfertigungsdatum: 29.03.2017
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Abfertigungsprozesse mit | 35 Prozent, |
Luftverkehrswirtschaft mit | 20 Prozent, |
Serviceleistungen mit | 35 Prozent sowie |
Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Abfertigungsprozesse“, „Luftverkehrswirtschaft“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn