Servicekaufleute-Luftverkehr-Ausbildungsverordnung (ServKflLuftvAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Ausfertigungsdatum: 29.03.2017


§ 1 ServKflLuftvAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Servicekaufmanns im Luftverkehr und der Servicekauffrau im Luftverkehr wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.