Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung (LuftvKflAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau

Ausfertigungsdatum: 29.03.2017


§ 13 LuftvKflAusbV Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Kaufmännische Unterstützungsprozesse,
2.
Abfertigungsprozesse sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.