Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 18. Februar 2009 - 13 Sa 102/08 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 5. September 2008 - 9 Ca 189/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 296/09
Der absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG in Verb. mit § 547 Nr. 1 ZPO) liegt nicht vor, wenn ein ehrenamtlicher Richter noch vor Stellung der Sachanträge vereidigt worden ist.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZN 1042/09
1. Betriebliche Altersversorgung, für die der Pensionssicherungsverein als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung im Sicherungsfall einzustehen hat, sind nur Leistungen, mit denen die biometrischen Risiken "Langlebigkeit", Todesfall oder Invalidität abgedeckt werden.Maßgeblich ist auf das Ereignis abzustellen, an das die Versorgung anknüpft. 2. Hausbrandleistungen für ausgeschiedene Arbeitnehmer nach dem MTV sind betriebliche Altersversorgung, soweit die Leistungspflicht im Einzelfall auf...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 594/09
2010-03-16
BAG 3. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Juli 2009 - 6 Sa 382/09 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Beklagten stattgegeben hat. 2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 6. November 2008 - 17 Ca 661/08 - wird zurückgewiesen. 3. Die weitergehende Revision des Klägers wird zurückgewiesen. 4. Der Beklagte hat 13/170 und der Kläger 157/170 der Kosten des Verfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 599/09
2010-03-16
BAG 3. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Dezember 2008 - 8 Sa 1333/08 - aufgehoben. 2. Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15. Mai 2008 - 15 Ca 6554/07 - wird auf den in der Berufungsinstanz umformulierten Klageantrag wie folgt erkannt: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 736,26 Euro nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf jeweils 368,13 Euro seit dem 1. Oktober...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 110/09
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Juni 2008 - 2 Sa 84/08 - wird zurückgewiesen. 2. Das beklagte Land hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 744/08
2010-03-16
BAG 3. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. April 2008 - 5 Sa 430/08 - aufgehoben. 2. Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 5. Dezember 2007 - 7 Ca 7347/07 - wird der Beklagte entsprechend dem in der Berufungsinstanz erweiterten Klageantrag verurteilt, an den Kläger über erstinstanzlich ausgeurteilte 25,46 Euro nebst Zinsen hinaus weitere 245,60 Euro nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 550/08
2010-03-16
BAG 3. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Juli 2008 - 6 Sa 530/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 894/08
Bindet der Arbeitgeber sich bei der Ausübung seines Weisungsrechts dahingehend, den Arbeitnehmer bei Vorliegen der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen in bestimmter Weise einzusetzen, ist er nicht gehindert, von dem Einsatz abzusehen, falls der Betriebsrat formal wirksam seine erforderliche Zustimmung zu einer damit verbundenen Versetzung verweigert.Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 31/09
2010-03-16
BAG 3. Senat
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. November 2008 - 13 Sa 952/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 76/09
2010-03-16
BAG 3. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Dezember 2008 - 8 Sa 535/08 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 8. Februar 2008 - 5 Ca 7615/07 - wird zurückgewiesen. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 130/09
2010-03-16
BAG 3. Senat
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2009 - 13 Sa 1321/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 189/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2007 - 8 Sa 469/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 356/08
1. Die wirksame Ersetzung einer richterlichen Unterschrift unter einem Urteil durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass der Vorsitzende sich Kenntnis über diejenigen Tatsachen verschafft hat, die die Annahme einer nicht nur kurzfristigen Verhinderung des Beisitzers an der Unterschriftsleistung rechtfertigen. 2. Maßgebend ist dabei der subjektive Kenntnisstand des Vorsitzenden.Auf den späteren tatsächlichen Gang der Ereignisse kommt es für...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZB 23/09
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. August 2008 - 3 Sa 225/08 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 18. März 2008 - 6 Ca 167/07 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 189,32 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 131,67 Euro brutto ab dem 31. August 2006, aus...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 838/08
Ältere Arbeitnehmer, die ein Arbeitgeber generell von einem Personalabbau ausnimmt, werden grundsätzlich auch dann nicht iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unmittelbar gegenüber jüngeren Arbeitnehmern benachteiligt, wenn der Personalabbau durch freiwillige Aufhebungsverträge unter Zahlung attraktiver Abfindungen erfolgen soll.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 911/08
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23. September 2008 - 7 Sa 92/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte Zinsen aus einem Betrag von 175,91 Euro betreffend die Lohnforderung des Klägers für den Monat April 2006 sowie Zinsen aus einem Betrag von jeweils 25,13 Euro betreffend die Lohnforderungen des Klägers für die Monate Mai 2006 bis Oktober 2006 erst ab dem 1. des jeweiligen Folgemonats zu zahlen hat. 2. Der Beklagte hat...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 877/08
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. August 2008 - 3 Sa 700/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte Zinsen aus einem Betrag von 179,55 Euro betreffend die Lohnforderung des Klägers für den Monat Mai 2006 sowie Zinsen aus einem Betrag von jeweils 35,91 Euro betreffend die Lohnforderungen des Klägers für die Monate Juni 2006 bis Oktober 2006 erst ab dem 1. des jeweiligen Folgemonats zu zahlen hat. 2. Der Beklagte hat die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 809/08
2010-02-25
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juni 2008 - 5 Sa 994/07 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 25. Oktober 2007 - 26 Ca 993/07 - soweit es der Feststellungsklage stattgegeben hat teilweise abgeändert. Auch insoweit wird die Klage abgewiesen. Die Kostenentscheidung - auch über die Kosten der Revision - bleibt einer Schlussentscheidung vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 740/08
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 1. Juli 2008 - 8 Sa 1193/07 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 657/08