Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin
  1. Gesetze
  2. MilchTAusbV
  3. § 4
Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin
  1. Gesetze
  2. MilchTAusbV
  3. § 1
Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin
  1. Gesetze
  2. MilchTAusbV
  3. § 2
Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin
  1. Gesetze
  2. MilchTAusbV
  3. § 7
Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin
  1. Gesetze
  2. MilchTAusbV
  3. Eingangsformel
  1. Gesetze
  2. MilchTAusbV
  3. Anlage
Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin
  1. Gesetze
  2. MilchTAusbV
  3. § 8
Rechtsstreitigkeiten über die nach § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX bestehende Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Schwerbehindertenvertretung zu tragen, sind in entsprechender Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn die Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle des öffentlichen Dienstes, in der Personalvertretungsrecht gilt, errichtet ist.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZB 32/09
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. April 2008 - 7 Sa 85/07 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 727/08
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2008 - 3/11 Sa 535/08 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 11. Januar 2008 - 4 Ca 303/07 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 152/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18. Dezember 2008 - 5 Sa 768/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 43/09
Der Anspruch auf die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit gem. § 8 Abs 5 Satz 1 TVöD besteht auch dann, wenn die Leistung einer tariflich geforderten Schicht nur deshalb nicht erfolgt, weil der Beschäftigte unter Fortzahlung der Bezüge gem. § 21 Satz 1 TVöD von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt ist.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 58/09
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Juni 2009 - 19/3 Sa 1831/08 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 570/09
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. Juni 2008 - 15 Sa 526/07 E - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen in Höhe von 4 % frühestens ab dem 26. Juli 2006 zu gewähren sind. 2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 721/08
Bei der Bestimmung der Reichweite des im laufenden Arbeitsverhältnis bestehenden Wettbewerbsverbots muss die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers stets Berücksichtigung finden. Daher ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob die anderweitige Tätigkeit zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers führt. Es spricht viel dafür, dass bloße Hilfstätigkeiten ohne Wettbewerbsbezug nicht erfasst...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 66/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Juni 2008 - 4 Sa 89/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 713/08
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. August 2008 - 10 Sa 573/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 832/08
Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Regelung der Vergütungsgrundsätze der AT-Angestellten steht den örtlichen Betriebsräten zu.Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begrenzt die Regelungsmacht der Betriebsparteien, begründet aber keinen Zwang zu einer unternehmenseinheitlichen Ausgestaltung von Entlohnungsgrundsätzen für AT-Angestellte durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 82/08
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Juni 2008 - 22 Sa 364/08 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. November 2007 - 84 Ca 14239/07 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 3. Auf die Widerklage der Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 22.714,83 Euro nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. April 2008 zu zahlen. 4. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 981/08
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Juli 2008 - 3 TaBV 4/08 - aufgehoben, soweit es der Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 23. November 2007 - 37 BV 101/07 - entsprochen hat. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den genannten Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 23. November 2007 wird insgesamt zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 81/08