(MilchTAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin

Ausfertigungsdatum: 09.04.2010


§ 1 MilchTAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Milchtechnologe/Milchtechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.