1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2007 - 17 Sa 1789/06 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Mai 2006 - 16/12 Ca 9498/05 - abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.142,67 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 6 % p.a. seit dem 1. Januar 2003 zu zahlen. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.