1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. August 2008 - 13 Sa 506/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung des Beklagten zur Klarstellung wie folgt formuliert wird: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger im Juni 2008 weitere 120,96 Euro und ab Juli 2008 monatlich weitere 186,31 Euro zu zahlen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.