Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2010-02-23
BAG 2. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 25. März 2008 - 16 Sa 86/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 660/08
2010-02-23
BAG 2. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. Juli 2008 - 16 Sa 8/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 717/08
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer hat das Recht, sich gegenüber seinem Arbeitgeber auf den gesetzlichen Sonderkündigungsschutz zu berufen, in der Regel nicht nach § 242 BGB verwirkt, wenn er die Unwirksamkeit der Kündigung innerhalb der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich geltend gemacht hat.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 659/08
2010-02-23
BAG 2. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 17. Juni 2008 - 14 Sa 6/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 956/08
2010-02-23
BAG 2. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 17. Juni 2008 - 14 Sa 16/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 957/08
2010-02-23
BAG 2. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. Juli 2008 - 13 Sa 7/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 724/08
2010-02-23
BAG 2. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 27. März 2008 - 19 Sa 43/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 653/08
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. April 2008 - 9 TaBV 296/07 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 65/08
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2008 - 5 Sa 174/05 - wird zurückgewiesen. Die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 554/08
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 54/09
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. März 2008 - 4 TaBV 35/07 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 58/08
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Januar 2009 - 3 Sa 868/08 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 9. Mai 2008 - 27 Ca 15234/07 - abgeändert. 3. Die Klage wird abgewiesen. 4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 191/09
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. März 2009 - 2 TaBV 3/08 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 81/09
Zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer sind im Entleiherbetrieb nicht wählbar. Dies gilt auch in Fällen nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 51/08
2010-02-17
BAG 7. Senat
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 105/09
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2009 - 22 TaBV 874/08 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 92/09
Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Februar 2008 - 10 TaBV 93/07 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 89/08
2010-02-17
BAG 5. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Januar 2009 - 3 Sa 869/08 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 9. Mai 2008 - 27 Ca 15235/07 - abgeändert. 3. Die Klage wird abgewiesen. 4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 192/09
2010-02-17
BAG 7. Senat
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Juni 2009 - 15 TaBV 1/09 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 103/09
2010-02-16
BAG 3. Senat
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 43/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 463/08