Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
Bindet der Arbeitgeber sich bei der Ausübung seines Weisungsrechts dahingehend, den Arbeitnehmer bei Vorliegen der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen in bestimmter Weise einzusetzen, ist er nicht gehindert, von dem Einsatz abzusehen, falls der Betriebsrat formal wirksam seine erforderliche Zustimmung zu einer damit verbundenen Versetzung verweigert.Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 31/09
2010-03-16
BAG 3. Senat
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. November 2008 - 13 Sa 952/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 76/09
2010-03-16
BAG 3. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Dezember 2008 - 8 Sa 535/08 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 8. Februar 2008 - 5 Ca 7615/07 - wird zurückgewiesen. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 130/09
2010-03-16
BAG 3. Senat
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2009 - 13 Sa 1321/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 189/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2007 - 8 Sa 469/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 356/08
1. Die wirksame Ersetzung einer richterlichen Unterschrift unter einem Urteil durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass der Vorsitzende sich Kenntnis über diejenigen Tatsachen verschafft hat, die die Annahme einer nicht nur kurzfristigen Verhinderung des Beisitzers an der Unterschriftsleistung rechtfertigen. 2. Maßgebend ist dabei der subjektive Kenntnisstand des Vorsitzenden.Auf den späteren tatsächlichen Gang der Ereignisse kommt es für...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZB 23/09
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. August 2008 - 3 Sa 225/08 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 18. März 2008 - 6 Ca 167/07 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 189,32 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 131,67 Euro brutto ab dem 31. August 2006, aus...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 838/08
Ältere Arbeitnehmer, die ein Arbeitgeber generell von einem Personalabbau ausnimmt, werden grundsätzlich auch dann nicht iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unmittelbar gegenüber jüngeren Arbeitnehmern benachteiligt, wenn der Personalabbau durch freiwillige Aufhebungsverträge unter Zahlung attraktiver Abfindungen erfolgen soll.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 911/08
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23. September 2008 - 7 Sa 92/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte Zinsen aus einem Betrag von 175,91 Euro betreffend die Lohnforderung des Klägers für den Monat April 2006 sowie Zinsen aus einem Betrag von jeweils 25,13 Euro betreffend die Lohnforderungen des Klägers für die Monate Mai 2006 bis Oktober 2006 erst ab dem 1. des jeweiligen Folgemonats zu zahlen hat. 2. Der Beklagte hat...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 877/08
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. August 2008 - 3 Sa 700/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte Zinsen aus einem Betrag von 179,55 Euro betreffend die Lohnforderung des Klägers für den Monat Mai 2006 sowie Zinsen aus einem Betrag von jeweils 35,91 Euro betreffend die Lohnforderungen des Klägers für die Monate Juni 2006 bis Oktober 2006 erst ab dem 1. des jeweiligen Folgemonats zu zahlen hat. 2. Der Beklagte hat die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 809/08
2010-02-25
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juni 2008 - 5 Sa 994/07 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 25. Oktober 2007 - 26 Ca 993/07 - soweit es der Feststellungsklage stattgegeben hat teilweise abgeändert. Auch insoweit wird die Klage abgewiesen. Die Kostenentscheidung - auch über die Kosten der Revision - bleibt einer Schlussentscheidung vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 740/08
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 1. Juli 2008 - 8 Sa 1193/07 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 657/08
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. Mai 2008 - 19 Sa 69/07 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 18. Oktober 2007, ausgefertigt unter dem 13. September 2007, - 3 Ca 175/07 - abgeändert: Es wird festgestellt, dass dem Kläger für die Jahre 2006 und 2007 jeweils drei Arbeitstage Zusatzurlaub zustehen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 708/08
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2008 - 10 Sa 533/07 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 759/08
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17. Juli 2008 - 3 Sa 159/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Revision hat die Beklagte zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 691/08
2010-02-24
BAG 10. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2008 - 10 Sa 532/07 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 760/08
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. November 2008 - 8 Sa 509/08 - aufgehoben, soweit es über die Kosten entschieden und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 23. April 2008 - 7 Ca 11820/07 - im Umfang von 575,04 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 1035/08
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. Oktober 2008 - 1 Sa 31/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 1038/08
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. November 2008 - 17 Sa 886/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 40/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Mai 2008 - 5 Sa 207/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 521/08