1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 87/08 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt gefasst: Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. September 2007 - 5 Ca 962/07 - abgeändert, soweit es die Zahlungsklage für Zeiträume ab Juli 2005 abgewiesen hat. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.366,64 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen auf jeweils monatlich 124,56 Euro...