Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juli 2008 - 12 Sa 2099/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte Zinsen erst ab dem 13. Oktober 2005 zu zahlen hat. 2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 927/08
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Oktober 2008 - 14 Sa 1753/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 952/08
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2008 - 3/15 Sa 1327/07 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 25. Juli 2007 - 1 Ca 91/07 - in Höhe von insgesamt 1.025,25 Euro zuzüglich darauf entfallender Zinsen zurückgewiesen hat. Das bezeichnete Urteil des Arbeitsgerichts Kassel wird insoweit abgeändert und in Ziff. 1 wie folgt neu gefasst: Unter Aufrechterhaltung im Übrigen wird das...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 914/08
2010-01-19
BAG 9. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Januar 2009 - 10 Sa 453/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 429/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Januar 2009 - 10 Sa 449/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 427/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Januar 2009 - 4 Sa 778/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 246/09
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Februar 2009 - 10 Sa 1031/08 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23. Juli 2008 - 2 Ca 981/08 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 409/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Januar 2009 - 10 Sa 446/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 426/09
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. November 2008 - 14 Sa 1695/08 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 51/09
2010-01-19
BAG 9. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Januar 2009 - 10 Sa 455/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 428/09
1. Die Revisionen des Beklagten und der Klägerin zu 2. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Juli 2009 - 4 Sa 1093/08 - werden zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Revisionsverfahrens verteilen sich wie folgt: Die Klägerin zu 2. hat ihre außergerichtlichen Kosten und von den Gerichtskosten und den Kosten des Beklagten ein Drittel zu tragen. Die übrigen Kosten hat der Beklagte zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 660/09
1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Juni 2007 - 5 TaBV 111/06 - aufgehoben. 2. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 15. September 2006 - 7 BV 35/06 - abgeändert. 3. Der Antrag wird abgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 ABR 19/08
2010-01-19
BAG 9. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Januar 2009 - 10 Sa 448/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 425/09
1. Die Übergangsvorschrift des Art. 229 § 6 EGBGB dient der Klarstellung, welche Fristen auf bei Inkrafttreten der Neuregelung bereits entstandene, jedoch noch nicht verjährte Ansprüche Anwendung finden, wann der Lauf der Fristen beginnt und auf welche Weise der Fristablauf unterbrochen oder gehemmt werden kann. Für diesen Anwendungsbereich stellt Art. 229 § 6 EGBGB im Verhältnis zu Art. 229 § 5 EGBGB, der eine allgemeine Überleitungsvorschrift zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz enthält, die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 191/08
Der Streitgegenstand eines Beschlussverfahrens, in dem der Betriebsrat den Arbeitgeber auf die künftige Unterlassung von mitbestimmungswidrig durchgeführten Versetzungen in Anspruch nimmt, bestimmt sich nach dem zur Entscheidung gestellten Antrag und dem zu seiner Begründung angeführten Anlassfall. Die diesem zugrunde liegende Verletzungshandlung muss der Betriebsrat in seinem Antrag abstrahierend beschreiben.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 55/08
Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wonach der Arbeitgeber bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten an einen Dritten eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, ist unwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 62/08
1. Eine Versorgungszusage ist nur dann "aus Anlass" eines Arbeitsverhältnisses oder Beschäftigungsverhältnisses iSd. § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG erteilt, wenn zwischen ihr und dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Erforderlich ist eine Kausalitätsprüfung, die alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt. 2. Sagt ein Unternehmen allen Gesellschaftern und nur ihnen eine Versorgung zu, ist das ein Indiz dafür, dass dies nicht "aus Anlass" des...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 42/08