...Bedürftigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn die unterhaltene Person weder Vermögen (hierzu zählt auch ein eigengenutztes Wohnhaus) hat noch Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit oder Bezüge (beispielsweise eine Rente oder Arbeitslosengeld) erzielt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 2010 VI R 35/09, BFHE 230, 538, BStBl II 2011, 267)....