...Aufl 2010, RdNr 314 mwN). 8 Soweit die Klägerin ausführt, sie hätte sich bei "pflichtgemäßer Aufklärung" durch die Sachbearbeiterin der Beklagten früher arbeitslos gemeldet, um ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, wird deutlich, dass es ihr nicht um die Beantwortung einer abstrakten Rechtsfrage, sondern im Kern um die Beanstandung der Richtigkeit der Entscheidung des LSG geht, über...