...Zur Trägerschaft der Leistungen des SGB II und der Kostentragung für diese Leistungen heißt es darin: „§ 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind: 1. die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt, 2. die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld...