...Anders als das Amtsgericht, das die Beklagten insoweit mangels Beweisantritts für beweisfällig erachtet hat, hat das Berufungsgericht diese Frage zwar offen gelassen, weil es für das durch einen Austausch des Mietobjekts geprägte neue Mietverhältnis jedenfalls an der nach §§ 550, 126 BGB erforderlichen Schriftform gefehlt habe....