...Die übrigen Mitarbeiter, die sofort oder im Anschluss an Leistungen der Arbeitslosenversicherung - ggf. auch vorgezogenes - Altersruhegeld in Anspruch nehmen können, erhalten 50 % der vorgenannten Abfindung.“ 4 Die Beklagte zahlte dem Kläger, der ab September 2011 eine vorzeitige Altersrente beanspruchen konnte, entsprechend der Regelung in III....