...Die Beschwerde wendet sich vielmehr im Mantel der Divergenzrüge gegen die Würdigung des Berufungsgerichts im hier vorliegenden Fall, die Begründung des Ablehnungsbescheids enthalte Ermessenserwägungen, die die Beklagte im gerichtlichen Verfahren gemäß § 114 Satz 2 VwGO habe ergänzen können. 12 2.2 Die Beschwerde rügt des Weiteren, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts...