...Dadurch wird dem Kläger ermöglicht, das Urteil hinsichtlich der von der Beklagten Zug-um-Zug zu leistenden Zahlung zu vollstrecken, ohne seine eigene Leistung tatsächlich anbieten zu müssen; nach § 756 Abs. 1, § 765 Nr. 1 ZPO genügt vielmehr die Zustellung des Urteils, einer öffentlichen Urkunde, in dessen Entscheidungsformel der Annahmeverzug der Beklagten festgestellt ist (vgl....