...Januar 2011, einem Dienstag, bewirkten Zustellung die einzuhaltende Ladungsfrist erst mit Ablauf von Dienstag, dem 8. Februar 2011, endete (§ 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB). Da das FG auf Montag, den 7. Februar 2011, geladen und an diesem Tag in Abwesenheit der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) auch mündlich verhandelt hat, ist die Ladungsfrist nicht gewahrt....