...Die Klägerin legt jedoch nur die Werbeprospekte selbst ein, wobei sie bei den zahlreichen Verbrauchern, die die Zustellung von Werbung in ihre Briefkästen ablehnen und deshalb einen entsprechenden Aufkleber angebracht haben, keine Werbeprospekte einwirft. 4 Die Klägerin hält die von der Beklagten vertretene und gegenüber den Werbekunden auch gezielt als Verkaufsargument eingesetzte Ansicht, bei ihrem...