.... § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG ist diese innerhalb eines Monats nach Zustellung der Rechtsmittelbegründungsschrift einzulegen. Diese Frist wäre vorliegend nicht gewahrt, da die Berufungsbegründung der Beklagten vom 24. Mai 2017 dem Kläger zusammen mit einer „Belehrung gemäß § 66 ArbGG“ bereits am 8. Juni 2017 zugestellt wurde....