...Abgesehen davon, dass das SG keine Ausführungen zur Existenz und zum Inhalt eventuell von § 97 Abs 3 SGB XII (gültig ab 1.1.2007) bzw von (bis 31.12.2006) § 100 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) abweichenden Landesrechts gemacht hat, fehlt es schon an Feststellungen dazu, welche Leistungen im Einzelnen erbracht worden sind, und zu Art und Umfang dieser Leistungen, die die Zuständigkeit (mit)bestimmen....