...In der Neufassung des § 141 Abs. 4 Satz 2 StPO kommt indes der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck, im Stadium des Ermittlungsverfahrens die Zuständigkeit für Entscheidungen das Recht auf Verteidigung betreffend aufseiten des Ermittlungsrichters zu konzentrieren (vgl. BT-Drucks. 796/16 S. 28)....