...Des Weiteren regelt sie - entsprechend dem Wortlaut des MTV - Folgendes: „§ 4 Überstunden (Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit) sowie Zuschläge, Zulagen … 1.2 Nachtarbeit Als Nachtarbeit im Sinne der Zuschlagsbestimmungen gilt die in der Nachtschicht geleistete Arbeit von 23.00 bis 06.00 Uhr abzüglich der Pausen. … 2....