...verbunden sind, das der Eingruppierung zugrunde liegt. (2) Außergewöhnliche Erschwernisse im Sinne des Absatzes 1 ergeben sich grundsätzlich nur bei Arbeiten a) mit besonderer Gefährdung, b) mit extremer nicht klimabedingter Hitzeeinwirkung, c) mit besonders starker Schmutz- oder Staubbelastung, d) mit besonders starker Strahlenexposition oder e) unter sonstigen vergleichbar erschwerten Umständen. (3) Zuschläge...