...., Grundz § 511, Rn. 18; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 91a, Rn. 38). 7 b) Der Wert einer Beseitigungsklage wird allgemein durch das Interesse des Klägers an der Beseitigung bestimmt (Schneider, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 1017). Dieses bemisst sich bei der Störung von Grundeigentum grundsätzlich nach dem Wertverlust, den die Sache durch die Störung erleidet (BGH, Beschluss vom 17....