...Es ist zwar richtig, dass die von § 394 BGB in Bezug genommenen Pfändungsverbote der Zivilprozessordnung in erster Linie dem Schutz des Unterhaltsberechtigten davor dienen, dass ihm und seiner Familie die zur Sicherung des Existenzminimums benötigten Vermögenswerte nicht entzogen werden (vgl. BT-Drucks. 8/693, S. 45; MünchKommZPO/Smid, 3. Aufl. § 850 Rn. 1; Zöller/Stöber ZPO 29....