...Das LSG ist dem Antrag des Klägers auf Aufhebung des Termins am 6.4.2016 nicht nachgekommen, obwohl "erhebliche" Gründe iS des § 227 Abs 1 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) hierfür vorgelegen haben. 7 Gemäß § 62 1. Halbsatz SGG, Art 103 Abs 1 GG ist den Beteiligten vor jeder Entscheidung des Gerichts rechtliches Gehör zu gewähren....