.... § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--). Der Kläger, der sich auf eine mündliche Verhandlung einlässt, muss daher ggf. die Verletzung seines Rechts auf Gehör grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung rügen, weil sonst davon auszugehen ist, dass er auf sein Rügerecht verzichtet hat (BFH-Entscheidungen vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, und vom 15....