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Urteile für Zivilprozess

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Das ist im Zivilprozess grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung. Im schriftlichen Verfahren, § 128 ZPO, tritt an dessen Stelle der vom Gericht bestimmte Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können (vgl. MünchKommZPO/Gottwald, 3. Aufl., aaO; Musielak/Musielak, ZPO, 8. Aufl., aaO). Entsprechendes gilt im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 180/10
...Nach dem Vorbringen der Kläger --das FG hat insoweit keine Feststellungen getroffen-- habe dies darauf beruht, dass gegen die Alt-GmbH zwei existenzbedrohende Zivilprozesse anhängig gewesen seien, die letztlich zur Insolvenz der Alt-GmbH geführt hätten. Das FG hat ausgeführt, eine Rückdeckungsversicherung sei "offenbar nicht vorhanden" gewesen. 6 Mit zwei Kaufverträgen vom 4....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 42/17
...Dies bedeute, dass der Zeitaufwand des Antragsgegners in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten sei, den er als Zeuge im Zivilprozess erhalten würde. Es sei dementsprechend ein Stundensatz von 17 € (§ 22 JVEG) zugrunde zu legen, so dass sich selbst bei einem - großzügig bemessenen - Zeitaufwand von 25 Stunden lediglich ein Betrag von 425 € ergebe....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 614/14
...Danach ergibt schon der Wortlaut des § 43 ZPO einen Bezug zur Verhandlung, die im Zivilprozess dem Grundsatz der Mündlichkeit unterliegt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 377/12
...Darlegung und Beweis des Wertersatzanspruchs richten sich nach den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses, insbesondere nach § 287 ZPO....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 52/15
...Oktober 2005 - III ZB 42/05, NJW 2006, 157 Rn. 8) bereits ausgeführt, mit ihr solle - "in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtslage" (§ 35 BRAGO aF) - erreicht werden, dass der Prozessbevollmächtigte, der in einem Zivilprozess im Hinblick auf den Grundsatz der Mündlichkeit (§ 128 Abs. 1 ZPO) erwarten könne, in der mündlichen Verhandlung seine Terminsgebühr zu verdienen, keinen Gebührennachteil...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 21/16
...Im PatKostG fehlt nämlich eine Ermäßigungsregelung für Gerichtskosten im Falle der Rücknahme, wie es für den Zivilprozess beispielsweise Anlage 1 zu § 1 GKG, KV 1211 Nr. 1 (Ermäßigung von 3,0 auf 1,0 Gebühren bei Klagerücknahme) vorsieht. 3. 24 Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung getroffen werden, nachdem die Antragstellerin keinen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 89/11
...Denn diese betreffen - von der in § 93d ZPO getroffenen Sonderregelung einmal abgesehen - nur die auch vor Erlass des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 80/10
...Senats zum Zivilprozess ist schon deshalb nicht auf den Strafprozess übertragbar, weil eine ex ante Prognose im Strafverfahren wegen der für den Strafprozess zentralen Unschuldsvermutung ausscheidet. 21 Im Streitfall fehlt es im Übrigen bereits an der Unausweichlichkeit der Aufwendungen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 5/12
...Aus dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist das verfassungsrechtliche Gebot abzuleiten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weiter gehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. BVerfGE 88, 118, 124; BVerfG, NJW 1997, 2941). Das gilt auch für die Prüfung der Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung gemäß § 522 ZPO (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 57/17
...März 2004 V ZR 257/03, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 1876, unter II.2.b bb (3) alpha der Gründe). 18 Diese zum Zivilprozess entwickelten Grundsätze sind im Verfahren vor dem FG jedenfalls dann entsprechend anzuwenden, wenn die Einreichung des Schriftsatzes, welcher die maßgebliche Verfahrensrüge enthält, in der mündlichen Verhandlung angesprochen worden ist, weil auf diese Weise alle zur Entscheidung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 77/15
...Henckel, Parteilehre und Streitgegenstand im Zivilprozess, 1961, S. 145; Gummert in Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 1, 4. Aufl., § 19 Rn. 37; Neubauer/Herchen in Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 1, 4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 28/16
2010-07-15
BVerwG 4. Senat
...Januar 2004 (- 1 BvR 31/01 - BVerfGK 2, 202 = VIZ 2004, 355) betrifft einen Fall der Nichtzulassung einer Revision nach § 546 Abs. 1 Satz 2 ZPO in der bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 14/10, 4 BN 14/10 (4 BN 22/09)
...Dort wird im Wesentlichen darauf abgestellt, der Gesetzgeber habe bei der Umgestaltung der Zivilprozessordnung durch das Zivilprozess-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 16/11
...April 2007 (GRUR 2008, 87 – Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren) wird diesbezüglich auch die entsprechende Anwendung der für einen Parteiwechsel im Zivilprozess (und im Patentnichtigkeitsverfahren) gültigen Vorschrift des § 263 ZPO diskutiert (vgl. Hövelmann, Mitt. 2009, 481 ff.; Busse/Engels, a. a. O., Rn. 243)....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 7 W (pat) 10/17
...Der Streitgegenstand im Zivilprozess betrifft weder umfassend eine bestimmte Rechtsfolge noch lediglich einen bestimmten materiell-rechtlichen Anspruch. Nach § 322 Abs. 1 ZPO ergibt sich der als Rechtsschutzbegehren aufgefasste prozessuale Anspruch durch den Klageantrag und den dazugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BAG 18....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 163/09
...Allein sie gewährleistet insoweit die Beachtung subjektiver Rechte (BVerfG, NJW 2004, 2725, 2727). 10 bb) Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG entscheiden über die Rechtmäßigkeit von Anordnungen, Verfügungen oder sonstigen Maßnahmen, die von den Justizbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Zivilprozesses - dessen Regeln das Insolvenzverfahren folgt (§ 4 InsO) - getroffen werden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX AR (VZ) 4/15
...Bei dieser Argumentation berücksichtigt sie nicht, dass das Landesarbeitsgericht weiterhin (auch) Tatsachengericht ist. 13 a) Durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozess-Reformgesetz - ZPO-RG) vom 27. Juli 2001 (BGBl....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 121/12
...Anders als im Zivilprozess entsteht im Sozialgerichtsprozess kein zeitlicher Zwischenraum, in dem die Klage zwar anhängig, aber noch nicht rechtshängig ist (vgl hierzu auch: Roller, Rechtsschutz bei überlangen Verfahren - eine Zwischenbilanz, DRiZ 2015, 66, 69 zu 3c). Eine wörtliche Anwendung des § 12 GKG scheidet damit in sozialgerichtlichen Verfahren aus....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 8/14 B