...Sie gewährleistet den Schutz der redaktionellen Arbeit, etwa auch durch Zeugnisverweigerungsrechte, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbote. Voraussetzungen und Hilfstätigkeiten, ohne die der Rundfunk seine Funktion nicht in angemessener Weise erfüllen kann, werden ebenfalls geschützt (BVerfG, Urteil vom 12. März 2003 - 1 BvR 330/96, 348/99 - BVerfGE 107, 299 <309 f.>)....