.... § 18 2BFS-VO) bzw. in Fächern, in denen nicht geprüft wurde, als Endnoten in das Zeugnis übernommen werden (§ 18 Abs. 3 2BFS-VO). 16 Aus der Gesamtheit dieser Bestimmungen tritt hervor, dass der Schule ein weitreichendes Maß an Eigenverantwortung und autonomer Handlungsbefugnis im Rahmen der Prüfungsdurchführung verbleibt, so dass von einer "Staatlichkeit der Prüfung" (vgl....