...Es hätte so Gelegenheit geben müssen zu erläutern, auf Grund welcher Tatsachen der Kläger die sportlichen und damit finanziellen Erfolgsaussichten meinte abschätzen zu können, so dass die Kläger in der mündlichen Verhandlung auf der Erhebung der Beweise hätten bestehen können. 27 Hätte das FG --wie beantragt-- den Sportler sowie den diesen ebenfalls fördernden Dritten als Zeugen vernommen, hätte es...