...Senat IX B 32/10 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 1. NV: Innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO müssen die für eine Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen schlüssig vorgetragen werden. Lediglich die Glaubhaftmachung der innerhalb der Frist vorgetragenen Gründe kann noch "im Verfahren über den Antrag" erfolgen. 2....