...Daraus errechneten sich bei einer Überschreitung des Zielwerts um 51 % Mehrausgaben in Höhe von 532,38 Euro brutto und 475,84 Euro netto. 4 Den dagegen eingelegten Widerspruch wies der beklagte Beschwerdeausschuss mit der Begründung zurück, dass die vom Kläger angegebenen Gründe nicht geeignet seien, die Verordnung teurer Arzneimittel zu rechtfertigen....