...Die Revision ist auch nicht wegen Divergenz (§ 67 Satz 1 LDG NRW und § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zuzulassen. 12 Eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt voraus, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den ein divergenzfähiges Gericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat....