...MünchKomm.HGB/Czerwenka, aaO, § 419 Rdn. 47). 27 Gemäß § 421 Abs. 4 HGB bleibt der Absender neben dem Empfänger, der die Ablieferung des Gutes verlangt hat (§ 421 Abs. 1 Satz 1 HGB), zur Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Beträge verpflichtet. 28 Zu diesen gesetzlichen Bestimmungen des Landfrachtrechts stehen die Regelungen in Nummer 18 Abs. 1 und Abs. 6 der Bill-of-Lading-Bedingungen nicht in Widerspruch...