...Die Anfechtbarkeit von Leistungen im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren stünde im Widerspruch zu den Regelungen der Insolvenzordnung, welche die Zwangsvollstreckung vor und nach der Verfahrenseröffnung betreffen (§§ 88, 89, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Zudem sei die Schuldnerin im Zahlungszeitpunkt nicht zahlungsunfähig gewesen. Es habe sich allenfalls um Zahlungsstockungen gehandelt....