...Juli 2015 als Hauptantrag eingereichte Fassung hinausgeht, ohne Sachprüfung zu löschen sei, weil die Antragsgegnerin ihren Widerspruch gegen den Löschungsantrag insoweit zurückgenommen habe. Aber auch im übrigen Umfang nach Hauptantrag und im jeweiligen, nach den Hilfsanträgen 1 – 4 beantragten Umfang sei das Streitgebrauchsmuster zu löschen, weil es insoweit nicht schutzfähig sei....