.... §§ 48, 49 VwVfG lägen keine hinreichenden Gründe vor. 4 Mit seinem Widerspruch machte der Kläger geltend, nach Inkrafttreten des Zehnten BVFG-Änderungsgesetzes sei ein durchgängiges Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht mehr erforderlich. Das fehlende Bekenntnis sei im Ablehnungsbescheid damit begründet worden, nach 1990 ausgestellte Urkunden seien nicht beweisgeeignet....