...Ergänzende Feststellungen, die zu den bereits getroffenen Feststellungen nicht in Widerspruch treten dürfen, sind möglich. 7 3. Der Ausspruch über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt kann bestehen bleiben, weil eine Wechselwirkung zwischen Strafausspruch und Maßregelanordnung auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 1982 – 3 StR 206/82, juris Rn. 4)....