...Grundlage für den Einsatz des Klägers waren ua. zwischen der Beklagten und der R GmbH geschlossene „Werkverträge“. Nach dem 31. Dezember 2013 wurde der Kläger von der R GmbH nicht mehr bei der Beklagten eingesetzt, da für die Zeit nach dem 31. Dezember 2013 keine Verträge zwischen dieser und der Beklagten mehr geschlossen worden waren....