...Dies gilt auch für farbliche Gestaltungen, die nur dann die Unterscheidungskraft einer Marke zu begründen vermögen, wenn sie nicht nur auf ein ästhetisch ansprechendes Äußeres ausgerichtet sind, sondern als vom Üblichen abweichende, charakteristische Ausgestaltung wahrgenommen werden, was angesichts der Vielzahl der aus der Werbung bekannten Gestaltungselemente aber nur unter außergewöhnlichen Umständen...