...Die Klage, mit der er das Aufnahmebegehren nach erfolgloser Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes weiterverfolgt, hat in den Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt. Das Oberverwaltungsgericht hat in der Berufungsentscheidung ausgeführt, die katholische Bekenntnisgrundschule habe ihren Charakter nicht deshalb verloren, weil weniger als die Hälfte der Schüler dem katholischen Bekenntnis angehörten....