...Neben diesen beiden Selbstverwaltungsorganen waren bei den K(Z)ÄVen regelmäßig Geschäftsführer tätig, welche Verwaltungsaufgaben aufgrund von Beschlüssen und Vollmachten der Organe ausführten (vgl Schnapp in Schulin , Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 1, Krankenversicherung, 1994, § 49 RdNr 210; Krauskopf, aaO, Soziale Krankenversicherung, § 79 SGB V, RdNr 6); ihre Stellung war - anders...