...die Beteiligten unter Verletzung von § 33 S 1 SGG und § 155 Abs 3, 4 SGG ihrem gesetzlichen Richter entzogen. 15 Das Vorliegen der Einverständniserklärungen der Beteiligten entbindet den Vorsitzenden bzw - im Falle des § 155 Abs 4 SGG - den Berichterstatter nicht von der Ausübung einer pflichtgemäßen, ermessensgerechten, mithin am Sinn und Zweck des § 155 SGG orientierten Prüfung, ob er von dieser "Vollmacht...