.... § 1 Abs. 1 VwVfGBbg - dem Umfang und der Tiefe der Sachermittlung wegen der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit des Verwaltungsverfahrens Grenzen gesetzt sind." 5 Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden...