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Urteile für Verwaltungsakt

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Diese liegen vielmehr nicht vor. 42 a) Das Oberverwaltungsgericht hat nicht seine Pflicht verletzt, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären. 43 aa) Das Oberverwaltungsgericht war nicht verpflichtet, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts über die ihm vorgelegten Beißstatistiken hinaus die diesen Statistiken zugrundeliegenden Verwaltungsakten (Meldebögen, Erhebungen der zuständigen Behörden) beizuziehen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 BN 1/13
...Daher sind sie auch nicht Gegenstand des Widerspruchsverfahrens, sondern - zugunsten des Klägers - bestandskräftig geworden. 15 Wird während des Vorverfahrens der Verwaltungsakt abgeändert, so wird auch der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens (§ 86 Halbsatz 1 SGG)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 12/15 R
...Der Ansicht des FA, die Klägerin sei nicht klagebefugt, weil sich aus dem Feststellungsbescheid für sie keine steuerlich nachteiligen Folgen ergäben, folgt der Senat nicht. 12 a) Eine Rechtsverletzung durch einen Steuerverwaltungsakt ist aufgrund des Entscheidungssatzes zu beurteilen, d.h. danach, ob der Verwaltungsakt den Kläger durch seinen Ausspruch in seinen Rechten verletzt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 35/11
2015-06-22
BVerwG 4. Senat
...Ob ein Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt und der Kläger deshalb gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangen kann, dass das Gericht den Verwaltungsakt aufhebt, ist eine Frage des materiellen Rechts. Diesem ist auch zu entnehmen, zu welchem Zeitpunkt die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage erfüllt sein müssen (BVerwG, Beschluss vom 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 63/14
2015-06-22
BVerwG 4. Senat
...Ob ein Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt und der Kläger deshalb gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangen kann, dass das Gericht den Verwaltungsakt aufhebt, ist eine Frage des materiellen Rechts. Diesem ist auch zu entnehmen, zu welchem Zeitpunkt die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage erfüllt sein müssen (BVerwG, Beschluss vom 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 62/14
...Einleitung C Rn. 89; für eine Änderung de lege ferenda: etwa Brors/Schüren NZA 2014, 569, 572; Deinert RdA 2014, 65, 73). 26 bb) Eine erteilte Erlaubnis stellt grundsätzlich einen wirksamen Verwaltungsakt dar, der, bevor er mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 AÜG) oder - ebenfalls mit Wirkung ex nunc - widerrufen (§ 5 Abs. 1 AÜG) wird, Geltung beansprucht....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 51/15
2015-10-29
BSG 5. Senat
...Da sich § 44 Abs 1 SGB X nur auf solche bindenden Verwaltungsakte bezieht, die unmittelbar Ansprüche auf nachträglich erbringbare "Sozialleistungen" (§ 11 S 1 SGB I) iS der §§ 3 ff und 18 ff SGB I betreffen (BSGE 69, 14, 16 = SozR 3-1300 § 44 Nr 3), der Bescheid vom 9.2.2000 aber feststellende Verwaltungsakte enthält, kommt als Anspruchsgrundlage für die begehrte Rücknahme ausschließlich § 44 Abs 2...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 7/14 R
...Dadurch würden die Grundsätze der Bekanntgabe von Verwaltungsakten in § 43 Abs. 1 Satz 1 und § 41 Abs. 4 VwVfG in ihr Gegenteil verkehrt. Mit der Nachschaupflicht werde aus einer staatlichen Bringschuld eine Holschuld des Adressaten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 10/15
...Die Verurteilung zur Neubescheidung und die Klageabweisung im Übrigen hat das SG auf § 131 Abs 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gestützt, wonach das Gericht ohne in der Sache selbst entscheiden zu müssen, den Verwaltungsakt und den Widerspruchsbescheid aufheben könne, wenn es eine weitere Sachaufklärung für erforderlich halte....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 21/11 R
2015-10-01
BVerwG 7. Senat
...Sofern die Behörde nicht von ihren Befugnissen zur Beschränkung oder Untersagung nach § 18 Abs. 5 KrWG Gebrauch macht, ergeht auf die Anzeige hin kein Verwaltungsakt; die angezeigte Sammlung kann nach Ablauf der Warte- und Prüfungsfrist des § 18 Abs. 1 KrWG aufgenommen werden (Karpenstein/Dingemann, in: Jarass/Petersen, KrWG, 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 9/14
...Handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren gegen die Ablehnung einer Genehmigung gemäß § 121a SGB V, so ist Klageart die Verpflichtungsklage auf Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts, die keine aufschiebende Wirkung entfaltet (§§ 86a, 86b Abs 1 SGG betreffen allein Widerspruch und Anfechtungsklage, also Rechtsbehelfe gegen belastende Verwaltungsakte)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 29/12 R
...Nach dieser Vorschrift ist ein Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit ua dann zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht worden sind....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 44/09 R
...Hiernach ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - hier der Bescheid vom 4.10.2007 - mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, soweit in den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen, die bei seinem Erlass vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 78/10 R
2015-06-22
BVerwG 4. Senat
...Ob ein Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt und der Kläger deshalb gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangen kann, dass das Gericht den Verwaltungsakt aufhebt, ist eine Frage des materiellen Rechts. Diesem ist auch zu entnehmen, zu welchem Zeitpunkt die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage erfüllt sein müssen (BVerwG, Beschluss vom 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 64/14
...Senat B 6 KA 16/10 R Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Kompetenz zur Feststellung sonstiger Schäden bei unzulässigen Verordnungen von Leistungen - Versäumnis einer Antragsfrist in Prüfvereinbarung steht Sachentscheidung bei Feststellung eines sonstigen Schadens nicht entgegen - sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - abschließender Verwaltungsakt des Beschwerdeausschusses - Arzneimittelverordnung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 16/10 R
...Der Senat weist lediglich beiläufig erneut darauf hin, dass die Beklagte mit den durch Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) festgestellten Beitragsforderungen zumindest in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) eingreift, sodass ein anhörungspflichtiger "Eingriff" iS des § 24 Abs 1 SGB X vorliegt (BSG vom 23.1.2018 - B 2 U 4/16 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; vgl BSG vom 25.1.1979 -...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 9/17 R
...2017 IV R 34/15, Rz 16). 23 b) Das FG hat (im Hauptantrag) zu Recht nur über den Feststellungsbescheid 2011 nach § 34a Abs. 10 EStG entschieden, auch wenn im protokollierten Klageantrag daneben noch der Gewinnfeststellungsbescheid 2011 und der Verlustfeststellungsbescheid 2011 vom gleichen Tag angeführt sind. 24 aa) Der Feststellungsbescheid nach § 34a Abs. 10 EStG ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 27/16
...Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Klagegegenstand sei nur noch der zeitlich letzte wertfestsetzende Verwaltungsakt in dem Bescheid vom 10.3.2004. Die vorhergehenden Bescheide seien durch diesen Verwaltungsakt ersetzt worden....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 62/08 R
...Im Rahmen der Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 18/12