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Urteile für Verwaltungsakt

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...NV: In Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit bestimmt sich der Streitwert gemäß § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache; betrifft sein Antrag einen auf einer Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt, ist nach § 52 Abs. 3 GKG deren Höhe maßgebend....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII E 2/12
...Wenn ein Kläger die Aufhebung eines gebundenen Verwaltungsaktes begehrt, der einen Geldbetrag festsetzt, kann das Gericht die Klage auch dann abweisen, wenn es - wie hier (UA S. 18) - bei Anwendung eines anderen rechtlichen Maßstabs, als ihn die Behörde verwendet hat, zu dem Ergebnis gelangt, dass der veranlagte Betrag nicht überhöht ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 11/10
...Das Gebot inhaltlicher Bestimmtheit von Steuerverwaltungsakten (§ 119 der Abgabenordnung --AO--) gebietet, dass der Regelungsinhalt aus dem Verwaltungsakt eindeutig und exakt entnommen werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2007 VIII B 110/06, BFH/NV 2007, 1273, m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 87/14
2017-06-01
BSG 5. Senat
...Der Verwaltungsakt ist immer mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Abs 2 S 1 aaO), soweit er noch Rechtswirkungen hat, also noch nicht iS von § 39 Abs 2 SGB X erledigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 2/17 R
...Maßnahmen zur Vollstreckung der Untersagung, die noch rückgängig gemacht werden könnten, sind nicht ersichtlich. 11 Zulässig ist die statthafte Fortsetzungsfeststellungsklage allerdings nur, wenn die Klägerin ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts hat....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 20/12
...Senat I B 26/12 Aufhebung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Verlustfeststellungsbescheids - Keine Nichtigkeit bei fehlender Unterschrift des Behördenleiters - Auslegung von Verwaltungsakten - Keine allgemeine Klärungsbedürftigkeit einzelfallabhängiger Fragen 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 26/12
...Abs. 2 Satz 2 FGO kann das Gericht auf Antrag die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes aussetzen, soweit ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen oder seine Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. 11 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 45/12
...Diese Beurteilung hält der rechtlichen Überprüfung im Ergebnis stand. 13 a) Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts enthält die Festlegung BK8-10/004 allerdings keine Regelung über einen Vorrang des Erweiterungsfaktors nach § 10 ARegV vor der Genehmigung einer Investitionsmaßnahme nach § 23 Abs. 6 ARegV. 14 aa) Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts und damit der Umfang seiner Bindungswirkung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 9/17
...Allerdings war entgegen der Entscheidung des SG und des LSG nur der Widerspruchsbescheid aufzuheben, ohne dass dadurch die Klägerin teilweise unterliegen würde. 10 Gegenstand des Verfahrens ist der Widerspruchsbescheid vom 26.10.2011, mit dem die Beklagte aus der schlichten Erklärung (vom 19.8.2011) einen Verwaltungsakt gemacht hat (s zu dieser Konstellation nur Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 23/13 R
...Der den Beteiligten bekannte Bewilligungsbescheid vom 1.12.2009 zu laufenden SGB II-Leistungen sollte auch für den Monat Mai 2010 unverändert Bestand haben (zur Befugnis des Revisionsgerichts, das Vorliegen und den Inhalt von Verwaltungsakten selbstständig und damit auch abweichend von den Vorinstanzen auszulegen: vgl nur BSG vom 29.2.2012 - B 12 KR 19/09 R - juris, RdNr 21)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 12/16 R
...Abs. 2 Satz 2 FGO hat das Gericht der Hauptsache die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes ganz oder teilweise auszusetzen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 46/13
...Diese konnte nicht in Bestandskraft erwachsen, weil es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Die Anordnung ist nicht auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet, wie dies die Begriffsbestimmung gemäß § 35 Satz 1 LVwVfG BW als Merkmal eines Verwaltungsaktes verlangt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 68/11
...Wird der angefochtene Verwaltungsakt nach Klageerhebung durch einen anderen Verwaltungsakt geändert oder ersetzt, so wird nach der auch im Revisionsverfahren (§ 121 FGO) geltenden Vorschrift des § 68 FGO der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens (vgl. dazu z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 32/14
...Gemäß § 48 Abs. 1 VwVfG könne ein rechtswidriger Verwaltungsakt, auch wenn er unanfechtbar geworden sei, zurückgenommen werden. Im vorliegenden Fall sei nach Eintreten der Bestandskraft des Bescheides festgestellt worden, dass dieser auf unrichtigen Tatsachenangaben der Klägerin beruhe. Das habe die Klägerin auch anerkannt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 39/09
...Senat III B 85/13 Vermutung der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; Verlängerung der Dreitagesfrist bis zum folgenden Werktag NV: Es entspricht ständiger Rechtsprechung und ist daher nicht klärungsbedürftig, dass sich im Steuerrecht die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner Bekanntgabe bis zum folgenden Werktag verlängert, wenn das Fristende auf einen Samstag...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 85/13
...Nach dieser Vorschrift kann die Aufhebung eines Verwaltungsaktes nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren zustande gekommen ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 18/10
...Abs. 2 Satz 2 FGO soll das FG die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts auf Antrag u.a. dann aussetzen, wenn ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen. Ist --wie im Streitfall durch Zahlung der Steuerschuld-- der Verwaltungsakt schon vollzogen, tritt an die Stelle der AdV die Aufhebung der Vollziehung (§ 69 Abs. 2 Satz 7 FGO)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 80/09
...Für die Auslegung eines Verwaltungsaktes kommt es grundsätzlich auf den Empfängerhorizont an, dh darauf, wie Adressaten und Drittbetroffene den Verwaltungsakt nach Treu und Glauben verstehen mussten bzw durften (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl 2008, § 35 RdNr 19)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 104/07 R